top of page
AGB's

 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Kimberly Eichmann – foto.glueck (nachfolgend „Fotografin") und ihren Auftraggebern über fotografische Dienstleistungen, insbesondere Hochzeitsreportagen, Verlobungs-, After-Wedding- sowie sonstige Fotoshootings.

1.2 Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

1.3 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail), soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

​

2 Vertragsschluss

2.1 Angebote der Fotografin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn

  • das Angebot durch den Auftraggeber angenommen wurde und

  • der Vertrag von beiden Parteien unterzeichnet wurde bzw. die Fotografin den Auftrag ausdrücklich bestätigt und

  • die entsprechende Anzahlung des Auftraggebers geleistet wurde

2.3 Mit Vertragsschluss erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlichen Bestandteil des Vertrages an.

2.4 Der vereinbarte Hochzeitstermin wird erst nach Vertragsabschluss inkl. Begleichung der Anzahlung verbindlich reserviert. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Fotografin berechtigt, andere Anfragen anzunehmen.

​

​

3 Leistungsumfang

3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuell geschlossenen Vertrag.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Dauer der fotografischen Begleitung

  • Anzahl der Fotografen

  • vereinbarte Zusatzleistungen

  • vereinbarte Lieferform

  • vereinbarter Preis

3.2 Die Fotografin erstellt die Hochzeitsreportage eigenverantwortlich und nach ihrem persönlichen fotografischen Stil.

Der Auftraggeber bestätigt, dass ihm Portfolio, Bildsprache und Bearbeitungsstil der Fotografin bekannt sind und gerade diese Grundlage für die Beauftragung darstellen.

3.3 Die Fotografin schuldet keine bestimmten Motive oder Bildinhalte.

Insbesondere kann nicht garantiert werden,

  • dass einzelne Gäste fotografiert werden,

  • dass bestimmte Situationen entstehen,

  • dass jede gewünschte Aufnahme tatsächlich realisiert werden kann,

  • dass alle Gäste jederzeit anwesend oder kooperationsbereit sind.

3.4 Bei Gruppenbildern oder Familienfotos obliegt es dem Auftraggeber, dafür Sorge zu tragen, dass die gewünschten Personen zum vereinbarten Zeitpunkt anwesend sind. Die Fotografin haftet nicht für fehlende Personen oder dadurch nicht entstandene Aufnahmen.

3.5 Der Auftraggeber informiert die Fotografin spätestens zwei Wochen vor der Hochzeit über

  • den Ablaufplan,

  • Adressen,

  • Ansprechpartner,

  • besondere Programmpunkte,

  • Überraschungen,

  • Fotoverbote,

  • zeitliche Änderungen.

Unterbleibt diese Information und können dadurch Bilder nicht angefertigt werden, stellt dies keinen Mangel der Leistung dar.

3.6 Die Fotografin ist berechtigt, ihre Leistung persönlich oder – nach vorheriger Information des Auftraggebers – mit Unterstützung eines zweiten Fotografen oder geeigneter Erfüllungsgehilfen zu erbringen, sofern dies der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags dient.

 

4 Künstlerische Freiheit

4.1 Der Auftraggeber beauftragt die Fotografin ausdrücklich aufgrund ihres individuellen fotografischen Stils.

Die Auswahl von Perspektiven, Bildgestaltung, Lichtführung, Bildschnitt, Farbgebung und Nachbearbeitung erfolgt ausschließlich nach dem künstlerischen Ermessen der Fotografin.

4.2 Eine Reklamation aufgrund des persönlichen Bildstils, der Bildwirkung oder der künstlerischen Gestaltung ist ausgeschlossen, soweit die vereinbarte Leistung im Übrigen vertragsgemäß erbracht wurde.

4.3 Die Fotografin entscheidet eigenständig über die Auswahl der Bilder, die bearbeitet und ausgeliefert werden.

Nicht ausgeliefert werden insbesondere:

  • technisch fehlerhafte Aufnahmen,

  • Verwacklungen,

  • Testaufnahmen,

  • Doppelungen,

  • ungünstige Gesichtsausdrücke,

  • Fehlfokussierungen,

  • geschlossene Augen,

  • versehentliche Auslösungen.

Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher entstandener Aufnahmen besteht nicht.

4.4 RAW-Dateien, unbearbeitete Originaldateien sowie Arbeitsdateien verbleiben grundsätzlich bei der Fotografin und sind nicht Bestandteil des Vertrages, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

5 Vergütung, Auslagen und Stornierung

5.1 Reservierungsgebühr

Für die verbindliche Reservierung des Hochzeitstermins wird eine Reservierungsgebühr in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamthonorars fällig.

Die Rechnung über die Reservierungsgebühr erhält der Auftraggeber nach der erfolgten Unterschrift des Vertrags.

Die Reservierungsgebühr wird bei vollständiger Durchführung des Auftrags vollständig auf das vereinbarte Honorar angerechnet.

Mit Eingang der Reservierungsgebühr verpflichtet sich die Fotografin, den vereinbarten Termin exklusiv für den Auftraggeber freizuhalten und grundsätzlich keine weiteren Buchungen für diesen Zeitraum anzunehmen.

5.2 Zahlung des Resthonorars

Der verbleibende Rechnungsbetrag ist spätestens bis zum im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt zu begleichen.

Die Übergabe der final bearbeiteten Bilder sowie die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgen erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars.

5.3 Kündigung/Stornierung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen.

Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber ist die Fotografin berechtigt, ein Ausfallhonorar zu verlangen. Dieses dient als Ausgleich für die Reservierung des Hochzeitstermins, die eingeschränkte Möglichkeit einer anderweitigen Buchung sowie den bereits entstandenen Aufwand.

Die Höhe des Ausfallhonorars richtet sich nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung:

  • bis 12 Monate vor dem Hochzeitstermin: 25 % des vereinbarten Honorars

  • weniger als 12 Monate bis 6 Monate vor dem Hochzeitstermin: 50 % des vereinbarten Honorars

  • weniger als 6 Monate bis 3 Monate vor dem Hochzeitstermin: 75 % des vereinbarten Honorars

  • weniger als 3 Monate vor dem Hochzeitstermin: 90 % des vereinbarten Honorars

Bereits geleistete Zahlungen, insbesondere die Reservierungsgebühr, werden auf das Ausfallhonorar angerechnet.

Sollte es der Fotografin gelingen, den stornierten Termin anderweitig zu vergeben, werden hierdurch erzielte Einnahmen angemessen auf das Ausfallhonorar angerechnet.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Fotografin bleibt der Nachweis eines höheren entstandenen Schadens vorbehalten.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

5.4 Abbruch der fotografischen Begleitung

Wird die fotografische Begleitung am Hochzeitstag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, vorzeitig beendet oder abgebrochen, bleibt das vereinbarte Honorar grundsätzlich geschuldet. Ersparte Aufwendungen werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.

5.5 Zusatzstunden

Wird die vereinbarte Begleitzeit auf Wunsch des Auftraggebers verlängert und stimmt die Fotografin dieser Verlängerung zu, werden zusätzliche Stunden gemäß der vertraglichen Vereinbarung oder der aktuellen Preisliste berechnet. Jede angefangene zusätzliche halbe Stunde wird entsprechend berechnet.

5.6 Fahrtkosten und Auslagen

Die An- und Abreise erfolgt grundsätzlich ausgehend von Drensteinfurt.

Eine Anfahrt innerhalb eines Radius von 15 km um Drensteinfurt wird nicht berechnet, sofern im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Darüber hinausgehende Fahrtkosten werden mit 0,40 € je gefahrenem Kilometer berechnet.

Zusätzliche notwendige Auslagen, beispielsweise Parkgebühren, Mautkosten oder Übernachtungskosten, werden nach vorheriger Absprache gesondert berechnet.

​

6 Absage durch die Fotografin, Krankheit und Änderungen im Ablauf

6.1 Kann die Fotografin aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen den Auftrag nicht durchführen, informiert sie den Auftraggeber unverzüglich.

6.2 Die Fotografin bemüht sich in diesem Fall nach Möglichkeit, einen fachlich geeigneten Ersatzfotografen zu vermitteln. Ein Anspruch des Auftraggebers auf einen bestimmten Ersatzfotografen besteht nicht.

6.3 Wird ein Ersatzfotograf vermittelt, kann der Auftraggeber entscheiden, ob dieser die Leistung übernehmen soll. Kommt keine Ersatzlösung zustande, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

6.4 Unwesentliche Änderungen im Ablauf der fotografischen Begleitung oder eine zumutbare Verlegung einzelner Aufnahmeorte berechtigen nicht zu einer Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

6.5 Die Fotografin haftet nicht für Einschränkungen der fotografischen Leistung, die durch Umstände entstehen, die sie nicht zu vertreten hat, beispielsweise:

  • schlechte Witterungsbedingungen,

  • behördliche Einschränkungen,

  • nicht erteilte Fotoerlaubnisse,

  • fehlende Mitwirkung des Auftraggebers,

  • Verzögerungen im Hochzeitsablauf

​

7 Bildauswahl, Bearbeitung und Lieferung

7.1 Bei sämtlichem Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.

7.2 Die Auswahl der Bilder erfolgt ausschließlich durch die Fotografin. Die Fotografin entscheidet eigenständig, welche Aufnahmen bearbeitet und ausgeliefert werden.

7.3 Nicht Bestandteil der Lieferung sind:

  • unbearbeitete Originaldateien,

  • RAW-Dateien,

  • Testaufnahmen,

  • technische Fehlaufnahmen,

  • doppelte oder nahezu identische Bilder.

7.4 Die Fotografin liefert die Bilder in einem üblichen digitalen Dateiformat (JPEG).

7.5 Die Bearbeitung erfolgt entsprechend dem individuellen Bildstil der Fotografin. Nachträgliche Änderungswünsche oder zusätzliche Bearbeitungen sind nur 14 Tage nach Auslieferung der Fotos möglich und können gesondert berechnet werden.

7.6 Die Auslieferung erfolgt in der Regel innerhalb der im Vertrag genannten Lieferzeit. Bei hoher Auslastung, Krankheit oder unvorhersehbaren Ereignissen kann sich die Lieferzeit angemessen verlängern.

7.7 Die Bilder werden über eine passwortgeschützte Onlinegalerie bereitgestellt. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, die gelieferten Dateien innerhalb einer Frist von 3 Monaten herunterzuladen und dauerhaft zu sichern. Eine dauerhafte Speicherung oder Archivierung durch die Fotografin wird nicht garantiert.

 

​

8 Urheberrecht, Nutzungsrechte und Veröffentlichung

8.1 Urheberrecht

Sämtliche von Kimberly Eichmann – foto.glueck angefertigten Fotografien unterliegen dem Urheberrecht. Die Fotografin bleibt alleinige Urheberin der erstellten Bilder. Eine Übertragung des Urheberrechts findet nicht statt. Der Auftraggeber erwirbt ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Nutzungsrechte.

8.2 Eigentum an den Bilddateien

Die digitalen Bilddateien sowie sämtliche Original- und Arbeitsdateien verbleiben im Eigentum der Fotografin.

Eine Herausgabe von RAW-Dateien, unbearbeiteten Dateien oder Arbeitsdateien erfolgt grundsätzlich nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

8.3 Einräumung von Nutzungsrechten

Nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an den gelieferten Bildern.

Dieses Nutzungsrecht umfasst die private Nutzung, insbesondere:

  • Speicherung auf privaten Geräten,

  • Ausdrucke für private Zwecke,

  • Weitergabe an Familie und Freunde,

  • Veröffentlichung im privaten Rahmen in sozialen Netzwerken.

Eine kommerzielle Nutzung ist hiervon nicht umfasst!

8.4 Unzulässige Nutzungen

Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Fotografin ist insbesondere nicht gestattet:

  • der Verkauf oder die Weitergabe der Bilder zu kommerziellen Zwecken,

  • die Nutzung für Werbung oder gewerbliche Veröffentlichungen,

  • die Weitergabe an Unternehmen oder Dienstleister zur eigenen Präsentation,

  • die Bearbeitung oder Veränderung der Bilder,

  • die Nutzung der Bilder für Wettbewerbe oder Veröffentlichungen Dritter.

8.5 Bearbeitung der Bilder

Die Bilder dürfen nicht in einer Weise verändert werden, die den Stil oder die künstlerische Aussage der Fotografin verfälscht.

Insbesondere untersagt sind:

  • (starke) Farbfilter,

  • Schwarz-Weiß-Umwandlungen ohne Zustimmung,

  • künstliche Veränderungen durch Apps,

  • Retuschen oder Manipulationen,

  • KI-basierte Veränderungen der Bilder

Das Zuschneiden für private Zwecke (z. B. Profilbilder) bleibt hiervon unberührt.

8.6 Nutzung durch andere Hochzeitsdienstleister

Andere Dienstleister der Hochzeit, beispielsweise:

  • Hochzeitsplaner,

  • Locations,

  • Floristen,

  • Dekorateure,

  • Visagisten,

  • Stylisten,

dürfen die Bilder nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Fotografin und unter klarer Nennung der Urheberschaft verwenden.

8.7 Veröffentlichung durch die Fotografin

Die Veröffentlichung von Bildern, auf denen der Auftraggeber oder Gäste erkennbar abgebildet sind, erfolgt ausschließlich mit entsprechender Einwilligung.

Die Einwilligung kann insbesondere folgende Bereiche umfassen:

  • Website der Fotografin,

  • Social-Media-Kanäle,

  • Portfolio,

  • Ausstellungen,

  • Hochzeitsblogs,

  • Fachmagazine,

  • Werbematerialien

Die Einwilligung erfolgt unabhängig von diesem Vertrag und kann für die Zukunft widerrufen werden.

8.8 Datenschutz und Persönlichkeitsrechte bei Hochzeiten

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass bei Hochzeiten regelmäßig zahlreiche Personen fotografiert werden.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Gäste darüber zu informieren, dass fotografische Aufnahmen gefertigt werden.

Sollten einzelne Personen einer Veröffentlichung ihrer Bilder widersprechen, informiert der Auftraggeber die Fotografin hierüber.

Die Fotografin wird diese Wünsche im Rahmen ihrer Möglichkeiten berücksichtigen.

8.9 Nutzung für künstliche Intelligenz

Die Nutzung der gelieferten Fotografien zum Training, zur Entwicklung oder Verbesserung künstlicher Intelligenz sowie zur Erstellung synthetischer Bilder oder Deepfakes ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Fotografin nicht gestattet.

​​

 

9 Haftung und technische Risiken

9.1 Die Fotografin haftet für Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.

9.2 Die Fotografin haftet nicht für Ereignisse, die außerhalb ihres Einflussbereiches liegen, insbesondere:

  • technische Defekte trotz ordnungsgemäßer Wartung,

  • Datenverluste trotz vorhandener Sicherungssysteme,

  • Ausfälle von Speichermedien,

  • Einschränkungen aufgrund höherer Gewalt

9.3 Die Fotografin fertigt grundsätzlich Sicherungskopien der Bilddaten an. Eine dauerhafte Archivierung oder Garantie für eine unbegrenzte Speicherung der Dateien besteht jedoch nicht. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, die gelieferten Bilder dauerhaft zu sichern.

9.4 Die Fotografin haftet nicht für Einschränkungen der Aufnahmen, die durch Dritte verursacht werden, insbesondere durch:

  • Gäste mit Smartphones oder Kameras,

  • andere Fotografen,

  • Videografen,

  • störende Eingriffe während wichtiger Programmpunkte

9.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

​​

​

10 Fotografische Begleitung von Hochzeiten und Veranstaltungen

10.1 Information der Gäste

Bei Hochzeiten und Veranstaltungen werden regelmäßig neben dem Auftraggeber auch weitere Personen fotografiert.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die anwesenden Gäste darüber zu informieren, dass eine fotografische Begleitung stattfindet.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, Gäste auf Wunsch über die Möglichkeit hinzuweisen, der Aufnahme oder späteren Veröffentlichung ihrer Bilder zu widersprechen.

10.2 Persönlichkeitsrechte Dritter

Der Auftraggeber informiert die Fotografin vor Beginn der Veranstaltung über Personen, die ausdrücklich nicht fotografiert werden möchten.

Die Fotografin wird diese Wünsche im Rahmen ihrer tatsächlichen Möglichkeiten berücksichtigen.

Eine vollständige Vermeidung zufälliger Aufnahmen einzelner Personen kann bei einer Hochzeitsreportage jedoch nicht garantiert werden.

10.3 Genehmigungen und Fotoerlaubnisse

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass an allen vereinbarten Aufnahmeorten fotografiert werden darf.

Dies betrifft insbesondere:

  • Hochzeitslocations,

  • Kirchen,

  • Standesämter,

  • öffentliche oder private Grundstücke,

  • Veranstaltungsräume

Werden Fotoaufnahmen durch fehlende Genehmigungen verhindert oder eingeschränkt, hat dies keinen Einfluss auf die vereinbarte Vergütung.

10.4 Ablauf und Verzögerungen

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Fotografin rechtzeitig Zugang zu den vereinbarten Aufnahmeorten erhält.

Verzögerungen im Ablauf der Hochzeit, die nicht von der Fotografin verursacht wurden, gehen nicht zulasten der Fotografin.

Eine Verkürzung der tatsächlichen fotografischen Begleitzeit aufgrund solcher Verzögerungen berechtigt nicht zu einer Minderung des Honorars.

10.5 Gruppenfotos und Wunschlisten

Der Auftraggeber kann der Fotografin vorab eine Liste gewünschter Gruppen- oder Familienbilder zur Verfügung stellen.

Die Durchführung dieser Aufnahmen setzt voraus, dass die betreffenden Personen zum vereinbarten Zeitpunkt anwesend und verfügbar sind.

Die Fotografin übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn einzelne Personen nicht rechtzeitig erscheinen oder gewünschte Aufnahmen aufgrund des zeitlichen Ablaufs nicht umgesetzt werden können.

10.6 Andere Fotografen, Videografen und Gäste

Der Auftraggeber informiert die Fotografin darüber, wenn weitere professionelle Fotografen, Videografen oder Medienanbieter beauftragt wurden.

Die Fotografin haftet nicht für Einschränkungen der eigenen Arbeit, die durch Dritte entstehen.

Insbesondere kann nicht gewährleistet werden, dass bestimmte Aufnahmen entstehen, wenn Gäste, Fotografen oder Videografen den Aufnahmebereich blockieren oder den Ablauf beeinflussen.

10.7 Smartphone- und Handyfotografie durch Gäste

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Gäste mit Smartphones oder privaten Kameras die fotografische Arbeit beeinflussen können.

Die Fotografin haftet nicht für nicht entstandene oder beeinträchtigte Aufnahmen, die dadurch verursacht werden.

10.8 Drohnenaufnahmen

Werden Drohnenaufnahmen vereinbart, stehen diese unter dem Vorbehalt:

  • der Wetterbedingungen,

  • der gesetzlichen Vorgaben,

  • behördlicher Einschränkungen,

  • der Genehmigung durch Eigentümer oder Veranstaltungsort.

Kann eine Drohnenaufnahme aus rechtlichen, technischen oder wetterbedingten Gründen nicht durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf eine gleichwertige Ersatzleistung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

​

​

11 Datenschutz

11.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten befinden sich in der Datenschutzerklärung von Kimberly Eichmann – foto.glueck.

11.2 Die Fotografin verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers insbesondere zur:

  • Bearbeitung der Anfrage,

  • Vertragsdurchführung,

  • Kommunikation,

  • Rechnungsstellung,

  • Bereitstellung der Bilder

11.3 Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

11.4 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, personenbezogene Daten von Gästen oder anderen beteiligten Personen nur weiterzugeben, soweit hierfür eine entsprechende Berechtigung besteht.

​

​

12 Vertraulichkeit

12.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.

12.2 Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder deren Weitergabe aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.

​

​

13 Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende gesetzliche Schutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht eingeschränkt werden.

13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt.

13.3 Individuelle Vereinbarungen zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

13.4 Erfüllungsort richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein Gerichtsstand kann gegenüber Verbrauchern nur vereinbart werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.​​

Pluses

Kundenstimmen

IMG_1339_edited_edited.jpg

Liebe Kimberly, vielen Dank für  deine tolle Arbeit. Deine Fotos sind wahnsinnig schön! Die Art und Weise, wie du Momente einfängst ist einzigartig. Ich bin absolut

verliebt in deine Arbeit und
freue mich schon jetzt auf weitere zukünftige Fotoshootings mit dir.

Mit viel Liebe, Wiebke

- Wiebke

Das Fotoshooting mit Kimberly hat sehr viel Spaß gemacht, da sie mit ihrer lockeren und positiven Art für eine super Stimmung gesorgt hat. Außerdem hat sie viele kreative Ideen für einzigartige Momentaufnahmen gehabt. Ihre Fotos schaffen wunderschöne und authentische Erinnerungen. Wir würde immer wieder ein Fotoshooting mit Kimi machen!

- Ruth und Emilie

Liebe Kimberly, du hast mit deinen Fotos eine super tolle Erinnerung an eine schöne Zeit geschaffen. Dein Herzblut für die Fotografie ist auf jedem einzelen Bild erkennbar. Wir hoffen, dass dies nicht das letzte Shooting war und du dir in deinem Tun immer selbst treu bleibst. Danke sagen Jana, Stefan, Jule und Felix

- Jana,Stefan,Jule und Felix

© 2021 - Kimberly Eichmann

48317 Drensteinfurt I ke.fotoglueck@web.de
 

  • Instagram
bottom of page